Hain der Menschenrechte in Recklinghausen
Hain der Menschenrechte
Die Idee der Hain der Menschenrechte entstand 2011 das Jubiläumsjahr der Kreisgruppe Amnesty International in Kooperation mit dem Fachforum der Nachhaltigen Stadtentwicklung der Agenda 21.
Das Projekt war damals Deutschlandweit einzigartig
Liebe ist DU im Gespräch mit Volker Hardt - Lokale Agenda Stadt Recklinghausen
Volker Hardt
Telefon: 02361 22007
E-Mail volker.hardt@googlemail.com
Anfahrt Auto oder zu Fuß
Hain der Menschenrechte
Lucia-Grewe-Straße
45659 Recklinghausen
Anfahrt Bahn
Recklinghausen Hbf
Anfahrt Bus
Linie 236 oder 237 (ab Recklinghausen Hbf)
Haltestelle - Blitzkuhlenstraße (nach dem Ausstieg weiter auf den Weg Harkorthof gehen)
Der Hintergrund
Die Verbrechen des Naziregiems führten 1948 zur allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen. Mit der Erklärung der Menschenrechte sollte verhindert werden, das solche Verbrechen niemals mehr geschehen werden.
Verabschiedet wurden von den Vereinten Nationen 30 Artikel die noch heute die Moralische und auch rechtliche Wage unseres menschlichen Miteinander bilden.
Als Symbol dieser 30 Artikel wurden am Hain der Menschenrechte für jeden Artikel ein Baum aus dem Land das die Erklärung unterzeichnet habt gepflanzt.
Länder die unterzeichnet haben
- Österreich, Ungarn, Kanada, Estland, Rumänien, Niederlande, Nepal, Chile, Schweden, Indien, Luxemburg, Georgien, Süd-Korea, Frankreich, Lettland, Tschechische Republik, Polen, Griechenland, Großbritannien, Finnland, Deutschland, Japan, Mongolei, Spanien, Litauen, Schweiz, Belgien, Norwegen, Italien, Vereinigte Staaten von Amerika.
Jeder Baum steht für einen Artikel
Günther Eschrich, Gärtnermeister und Fachforumsmitglied wählte die Bäume aus und erstellte den Pflanzplan für den Hain.
Die van Eupen-Stiftung übernahm die Finanzierung. Der Schulbauern- und Naturschutzhof Recklinghausen pflegte in den ersten vier Jahren die Bäume des Hains.
Baumpatenschaften gesucht
Übergabe einer Baumpatenschaft an die Sparkasse Vest. Guido Twachtmann, Direktor des Marktbereichs übernahm mit einem symbolistischen Gießen die griechische Tanne in seine obhut.
Interessenten für eine Baumpatenschaft und für eine Führung durch den Hain der Menschenrechte wenden Sie sich bitte an Dorothea Lüke Tel. Nr.: 02361 3158.
DIE 30 ARTIKEL DER ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE IN GEKÜRZTER FASSUNG
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Artikel 4
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden, Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.
Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Artikel 6
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.
Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.
Artikel 8
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.
Artikel 9
Niemand darf willkürlich festgenommen oder des Landes verwiesen werden.
Artikel 10
Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.
Artikel 11
Jeder hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld gemäß dem Gesetz nicht
nachgewiesen ist.
Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr ausgesetzt werden.
Artikel 13
Jeder hat das Recht sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort freu zu wählen.
Artikel 14
Jeder hat das Recht in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
Artikel 15
Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
Artikel 16
Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen.
Artikel 17
Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
Artikel 18
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
Artikel 19
Jeder Mensch darf frei seine Meinung äußern.
Artikel 20
Jeder Mensch hat Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken.
Artikel 21
Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
Artikel 22
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit.
Artikel 23
Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
Artikel 24
Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.
Artikel 25
Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der Gesundheit und Wohl seiner selbst wie auch seiner Familie gewährleistet.
Artikel 26
Jeder hat das Recht auf Bildung.
Artikel 27
Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen.
Artikel 28
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.
Artikel 29
Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
Artikel 30
Keine Bestimmung der Grundrechte darf dahin ausgelegt werden, dass sie irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben, die die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.