Die Idee der Hain der Menschenrechte entstand 2011 das Jubiläumsjahr der Kreisgruppe Amnesty International in Kooperation mit dem Fachforum der Nachhaltigen Stadtentwicklung der Agenda 21.
Liebe ist DU im Gespräch mit Volker Hardt – Lokale Agenda Stadt Recklinghausen
Volker HardtTelefon: 02361 22007E-Mail volker.hardt@googlemail.comAnfahrt Auto oder zu FußHain der MenschenrechteLucia-Grewe-Straße45659 Recklinghausen
Anfahrt BahnRecklinghausen Hbf
Anfahrt Bus Linie 236 oder 237 (ab Recklinghausen Hbf)Haltestelle – Blitzkuhlenstraße (nach dem Ausstieg weiter auf den Weg Harkorthof gehen)
Die Verbrechen des Naziregiems führten 1948 zur allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen. Mit der Erklärung der Menschenrechte sollte verhindert werden, das solche Verbrechen niemals mehr geschehen werden. Verabschiedet wurden von den Vereinten Nationen 30 Artikel die noch heute die Moralische und auch rechtliche Wage unseres menschlichen Miteinander bilden. Als Symbol dieser 30 Artikel wurden am Hain der Menschenrechte für jeden Artikel ein Baum aus dem Land das die Erklärung unterzeichnet habt gepflanzt.
Günther Eschrich, Gärtnermeister und Fachforumsmitglied wählte die Bäume aus und erstellte den Pflanzplan für den Hain. Die van Eupen-Stiftung übernahm die Finanzierung. Der Schulbauern- und Naturschutzhof Recklinghausen pflegte in den ersten vier Jahren die Bäume des Hains.
Übergabe einer Baumpatenschaft an die Sparkasse Vest. Guido Twachtmann, Direktor des Marktbereichs übernahm mit einem symbolistischen Gießen die griechische Tanne in seine obhut.
Interessenten für eine Baumpatenschaft und für eine Führung durch den Hain der Menschenrechte wenden Sie sich bitte an Dorothea Lüke Tel. Nr.: 02361 3158.
Artikel 1Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 2Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.Artikel 3Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.Artikel 4Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden, Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.Artikel 5Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.Artikel 6Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.Artikel 7Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.Artikel 8Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden. Artikel 9Niemand darf willkürlich festgenommen oder des Landes verwiesen werden.Artikel 10Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.Artikel 11Jeder hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld gemäß dem Gesetz nichtnachgewiesen ist.Artikel 12Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr ausgesetzt werden.Artikel 13Jeder hat das Recht sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort freu zu wählen.Artikel 14Jeder hat das Recht in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.Artikel 15Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.Artikel 16Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen.Artikel 17Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.Artikel 18Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.Artikel 19Jeder Mensch darf frei seine Meinung äußern.Artikel 20Jeder Mensch hat Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken.Artikel 21Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.Artikel 22Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit.Artikel 23Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.Artikel 24Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.Artikel 25Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der Gesundheit und Wohl seiner selbst wie auch seiner Familie gewährleistet.Artikel 26Jeder hat das Recht auf Bildung.Artikel 27Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen.Artikel 28Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.Artikel 29Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.Artikel 30Keine Bestimmung der Grundrechte darf dahin ausgelegt werden, dass sie irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben, die die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
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